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... halte ich so niedrig wie möglich

Kosten der Heilpraktiker-Behandlung

Vor der Beratung/Behandlung informiere ich Sie über die entstehenden Kosten. Mein Prinzip: die Kosten so niedrig wie möglich zu halten!

Wer kommt für die Kosten einer Heilpraktiker-Behandlung auf?

Gesetzlich versicherte Patienten:

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Heilpraktiker-Behandlung grundsätzlich nicht. Somit müssen gesetzlich versicherte Patienten die Kosten der Behandlung selbst bezahlen. Ergänzend zu einer gesetzlichen Krankenversicherung kann eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die Behandlungen des Heilpraktikers einschließt. Sollte eine solche Versicherung bestehen, kann der Versicherte die Rechnung bei der Zusatzversicherung einreichen. Je nach Tarif erstattet diese die Rechnung ganz oder zumindest teilweise. Andernfalls kann die Rechnung ev. als Sonderausgabe bei der Steuererklärung eingereicht werden. Hierzu berät Sie Ihr Steuerberater.

Privat versicherte Patienten:

Private Krankenversicherungen übernehmen je nach abgeschlossenem Tarif die Kosten einer Heilpraktiker-Behandlung ganz oder zumindest teilweise. Im Zweifelsfall, empfiehlt es sich, vor der Behandlung, mit der Versicherungsgesellschaft Rücksprache zu halten. Die Rechnungsstellung erfolgt analog des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw. analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 

Entschädigung bei Nichtabsage bzw. zu kurzfristiger Absage vereinbarter Termine:

Falls vereinbarte Therapietermine nicht wahrgenommen werden können, müssen diese bis spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (Wochenende und Feiertage werden hierbei nicht angerechnet). Wenn Ihr Termin kurzfristig nicht weiter gereicht werden kann, bitte ich um ihr Verständnis, dass ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der normalen Therapiestunde berechne. Dies gilt auch für telefonische Beratungen. Das Ausfallhonorar kann bei den Krankenversicherern nicht zur Erstattung eingereicht werden.

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