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Fastenwandern in der Rhön - 
Suppenfasten

Wir wollen dir in dieser Woche die Möglichkeit geben, dich nicht nur körperlich zu entlasten und von einem "zu-viel" zu trennen, sondern auch mental und geistig. Wir helfen dir dich von alten, belastenden Dingen zu lösen, dein Mindset in eine positive Richtung zu bringen und dabei Kraft für Neues zu schöpfen. In dieser Woche arbeiten wir an den Grundlagen deiner Gesundheit und stärken deine Ausdauer und Fitness.

Wir versuchen mentale Blockaden zu lösen, so dass du getreu nach unserem Motto: Frauenpower - Mit Rückenwind nach vorne schauen, ganzheitlich gestärkt aus dieser Woche gehst.

Gönne dir diese Woche und du wirst sehen, was eine einzige Woche alles bewirken kann.

Komm wie du bist, wir freuen uns auf dich.

Bei Fragen melde dich gerne unter der Rufnummer: 0176-55168475

EZ: ab 689€/P (430€ Seminargebühr + 259€ Unterkunft)

DZ: ab 770€/P (430€ Seminargebühr + 340€ Unterkunft)

2 Personen im DZ: ab 598€/P (430€ + 193€ Unterkunft)

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fastenwandern Yasmin Borgwedel

 

1. Anmeldebedingungen

Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

 

2. Anmeldung

Ihre Anmeldung kann schriftlich per Post, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail) erfolgen. Mit der Anmeldung bietet die Teilnehmerin den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung vom Anbieter bei der Teilnehmerin zustande. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB entfällt das Widerrufsrecht bei touristischen Leistungen nach der Buchungsbestätigung. Sollten Sie von dem Vertrag zurücktreten fallen Stornierungskosten an.

 

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebots und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung. Durch die Teilnehmerin während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen.

 

Die Zahlung des Seminarpreises ist bis zum vermerkten Termin auf der Rechnung zu entrichten. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht ausgewiesen.

 

Die Teilnehmerin erhält bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn weitere Informationen zur Anreise und Vorbereitung sowie das Reiseprogramm und eine Liste mit den mitzubringenden Gegenständen.

 

Der Veranstalter behält sich bei allen Veranstaltungen vor, Änderungen des Programms, der Hotelauswahl und der Wanderrouten vorzunehmen.

 

4. Voraussetzungen

Bei dem Angebot auf dieser Homepage handelt es sich um „Fasten für Gesunde“, ohne ärztliche Betreuung. Das ist kein Heilfasten im klinischen Sinne.

Menschen mit folgenden Krankheiten sollten Fasten besser in einer Fastenklinik durchführen: Herzprobleme, Diabetes, starker Bluthochdruck, Einnahme von Blutverdünnungsmitteln oder Gicht.

Voraussetzung an der Beteiligung an unseren Angeboten ist somit die gesundheitliche Eignung des Teilnehmers. Diese Eignung wird vor Ort nicht geprüft. Im Zweifelsfall oder bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme (z.B. gegen Bluthochdruck, Diabetes, Gicht, Rheuma etc.), wird eine Abklärung durch den Hausarzt oder von einem fastenerfahrenen Arzt vor Antritt der Fastenwoche dringend empfohlen. Von uns wird das Einverständnis des Arztes vorausgesetzt.

Sollte der Teilnehmer die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht erfüllen und es dadurch während der Teilnahme an der Veranstaltung zu Schäden an seiner Gesundheit kommen, ist die Haftung des Veranstalters somit ausgeschlossen.

Nicht fasten sollten Schwangere, Kinder bis 16 Jahre sowie Personen mit Magersucht, Bulimie, Süchtige, psychisch Erkrankte, Diabetiker Typ1, Patienten mit auszehrenden Krankheiten etc.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die von uns durchgeführten Kurse keine therapeutischen Angebote darstellen und evtl. Konsultationen beim Arzt oder Heilpraktiker ersetzen können.

Vor Fastenbeginn bestätigt die Teilnehmerin im Teilnehmerbogen, dass sie sich für gesund hält und freiwillig und in eigener Verantwortung an diesem Kurs teilnimmt.

 

5. Körperliche Anforderungen

Ist eine Teilnehmerin den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in ihrer Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmerinnen bedeuten würde, hat sie keinen Anspruch. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (z.B. Wandern oder Radfahren) besteht auch dann nicht, wenn der Veranstalter selbst teilnimmt.

 

6. Reservierungen ändern oder stornieren (Rücktritt durch den Kunden)

Eine Stornierung, Kündigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen. Entscheidend ist der Eingang dieser beim Veranstalter.

 

Nachstehende Kosten entstehen:

 

bis 30 Tage vor Beginn: € 0,- Stornogebühr pro Woche und Person

20 – 30 Tage vor Beginn: € 100,- Stornogebühr pro Woche und Person

10 – 20 Tage vor Beginn werden 50% der gesamten Kosten fällig

00 – 10 Tage vor Beginn werden 80% der gesamten Kosten fällig

 

Es kann auch eine Ersatzteilnehmerin (nur mit vorheriger schriftlicher Information) gestellt werden. In diesem Fall entfällt die Rücktrittsgebühr. Die Ersatzperson kann von der Kursleitung zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen an die Voraussetzungen (körperlich, gesundheitlich) zur Teilnahme nicht gerecht wird. Die gebuchte Unterkunft in Hotel oder Seminarhaus hat eigene Vertragsbedingungen inkl. Storno und Kündigungsbedingungen, die im Falle eines Rücktrittes in Kraft treten. Hier gelten die Stornobedingungen für Gruppen: https://pension-weinig.de/service/agb/

Wir empfehlen die Buchung einer Reiserücktrittsversicherung, diese werden im Internet oder in Reisebüros angeboten.

 

7. Rücktritt (Rücktritt durch den Veranstalter)

Rücktrittsvorbehalt des Veranstalters.

Für die Durchführung aller Veranstaltungen ist eine Mindesteilnehmerzahl von 6 Personen erforderlich. Wird diese Zahl nicht erreicht, hat der Veranstalter das Recht, die Veranstaltung bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bei Ausfall des Seminars wird der angemeldete Teilnehmer unverzüglich hierüber informiert und bereits gezahlte Beträge werden vollständig und zeitnah erstattet. Weitere Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Zusatz-Klausel (während der Veranstaltung)

Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn eine Teilnehmerin ungeachtet einer Abmahnung durch den Wanderleiter/Veranstalter die Veranstaltung nachhaltig stört und sich vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist. In diesem Fall sind die Ansprüche des Teilnehmers auf Kostenrückerstattung ausgeschlossen.

 

8. Haftung, Haftungsbeschränkung

Jede Teilnehmerin erklärt mit der Anmeldung, dass sie sich für gesund hält und in eigener Verantwortung an der Fastenwoche inklusive aller Aktivitäten teilnimmt und den Veranstalter, den Seminarleiter, den Wanderleiter sowie das Seminarhotel nicht für Schäden irgendwelcher Art haftbar machen wird. Risiken, die sich aus der Teilnahme an Wander-, Fahrradtouren o.ä. ergeben (z.B. Stürze), sind von der Haftung ausgeschlossen. Die Teilnehmerin erklärt mit der Anmeldung, dass sie selbst die volle Verantwortung für ihr eigenes Handeln während der gesamten Fastenwoche trägt, dass sie ausreichend versichert ist und den Veranstalter sowie dessen Erfüllungsgehilfen von etwaigen diesbezüglichen Haftungen freistellt. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Leistungen Dritter, die der Veranstalter vermittelt und organisiert hat, entstehen oder die sich aus der Unterbringung im vertraglich vereinbarten Hotel ergeben. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen.

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Schadensersatzansprüche bei Sachschäden müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Kursleitung geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.

Die Haftung für vertraglich begründete Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Seminarpreises beschränkt, sofern der Veranstalter den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Die Anreise und Abreise geschieht in eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Für Risiken, die sich aus der Teilnahme an Wanderungen, wie zum Beispiel Stürze u.a. ergeben, haftet der Veranstalter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gemäß § 651 h BGB auf den dreifachen Seminarpreis beschränkt, soweit ein Schaden der Teilnehmerin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder soweit der Veranstalter für einen der Teilnehmerin entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 

Sollte eine Teilnehmerin die Fastenwoche aus eigener Entscheidung unterbrechen, steht ihm seitens des Veranstalters keine finanzielle Entschädigung zu. Sollte die Teilnehmerin es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen, sind ebenfalls jegliche Ansprüche gegenüber dem Fremdleister oder Veranstalter ausgeschlossen.

Die Teilnehmerin bestätigt mit der Abgabe der Anmeldung, dass sie auf eigene Verantwortung an dieser Veranstaltung teilnimmt, gesund ist und die unter beschrieben allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen und anerkannt hat!

 

9. Schweigepflicht / Vertraulichkeit

Die Teilnehmerin und der Veranstalter verpflichten sich, auch nach der Fastenwoche Stillschweigen über Kenntnisse zu bewahren, die sie über andere Personen, insbesondere Kursteilnehmende und Kursleitende erhalten haben. Eine Nutzung von Teilnehmer-Adressen durch Teilnehmerinnen für gewerbliche Zwecke ist nicht gestattet.

 

10. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Geschäftsbedingungen führt nicht zu Unwirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Ganzen. Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so tritt an die Stelle eine Regelung, die dieser wirtschaftlich und gesetzlich am nächsten kommt.

 

11. Schriftformerfordernis

Für sämtliche Änderungen, Abreden, Sonderwünsche und Nebenabreden gilt Schriftformerfordernis.

 

12. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Ansprüche, die anfallen sollten und verhandelt werden müssten, ist Büdingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Januar 2022

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